Solaranlage
Mit einer PV-Anlage werden Sie zum Unternehmer
Steuerbefreiung für neue PV-Anlagen!
Die Installation einer neuen Photovoltaikanlage ermöglicht heute oft eine vollständige Steuerbefreiung. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen sowie dazugehörigen Stromspeichern eine Umsatzsteuer von null Prozent, was bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer gezahlt wird. Ab 2022 sind viele Solaranlagen rückwirkend von der Einkommensteuer befreit. Beachten Sie jedoch, dass für Anlagen vor 2023 die alten Steuerregeln gelten können, und unter Umständen Umsatzsteuer auf selbst erzeugten Strom sowie Einkommensteuer anfallen können. Sprechen Sie uns an!