Setzen Sie Ihre Investitionskosten
steuerlich ab!

Mit einer PV-Anlage werden Sie zum Unternehmer

Als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage werden Sie im steuerlichen Sinne zum Unternehmer, das heißt Sie erhalten die in den Investitionskosten enthaltene Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück! Dafür müssen Sie Ihre Photovoltaik-Anlage beim Finanzamt zur steuerlichen Erfassung angeben und eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Verluste können Sie mit anderen positiven Einkünften verrechnen. Photovoltaik-Anlagen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben. Auch können Sie in bestimmten Fällen nach § 7g Abs.5 Einkommensteuergesetz eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent der Herstellungskosten beanspruchen. Sprechen Sie uns an!