Als Betreiber einer Photovoltaikanlage gelten Sie im steuerlichen Sinne als Unternehmer.
Sie können somit die in den Investitionskosten enthaltene Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerhalten. Zuvor melden Sie Ihre Photovoltaikanlage bei Ihrem Finanzamt zur steuerlichen Erfassung an und geben Ihre Umsatzsteuererklärung ab.
Verluste können Sie mit anderen positiven Einkünften verrechnen. Photovoltaikanlagen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben. Außerdem können Sie nach § 7g Abs. 5 Einkommensteuergesetz eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Herstellungskosten beanspruchen.